Ziele und Aufgaben


Geleitet von dem Ziel, kinder- und familienfreundliche Lebensbedingungen in den Stadtteilen Waltershofen, Opfingen, Tiengen und Munzingen zu erhalten, verstehen es beide Parteien als gemeinsame Aufgabe, im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes die Einrichtungen und Angebote Offener Kinder- und Jugendarbeit in diesen Stadtteilen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit bedarfsgerecht zu entwickeln und zu gestalten, um so junge Menschen zur Selbstbestimmung zu befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anzuregen und hinzuführen.

Unterstützt durch die Stadt Freiburg im Breisgau soll so Jugendarbeit in bürgerschaftlicher Verantwortung durch den Verein „Kinder- und Jugendarbeit Tuniberg e. V.“ zum Wohle der Ortschaften getragen werden.

(aus der Vereinbarung zwischen der Stadt Freiburg und dem Verein Kinder- und Jugendarbeit Tuniberg e.V.)

Aufgaben 




1. Der Verein unterhält und betreibt für die Tuniberggemeinden Freiburg -Munzingen, -Tiengen, -Opfingen, -Waltershofen und  auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden damit vielfältige Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, der Bildung und Kommunikation angeboten.

2. Ein wesentliches Ziel aller pädagogischen Bemühungen ist die Förderung der Entwicklung junger Menschen. Die Angebote sollen an der Lebenswelt und den Interessen der jungen Menschen anknüpfen, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und sozialem, kulturellem und politischem Engagement anregen. Die Einrichtungen erfüllen gleichermaßen prophylaktische soziale Funktionen wie Bildungs- und Freizeitfunktionen.

3. Der Verein ist Träger der Schulsozialarbeit an allen vier Grundschulen der Tuniberggemeinden der Stadt Freiburg (Munzingen, Tiengen, Opfingen und Waltershofen).


Ziele, Gewährleistungen und Mindestanforderungen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit




Die nachfolgenden, für die Offene Kinder- und Jugendarbeit formulierten Ziele sind aus der Sicht der Praxis verfasst und enthalten fachliche und jugendpolitische Dimensionen. Grundlegend für alle Zielsetzungen ist eine Sozialraum- und Zielgruppenorientierte Arbeit, die Kindern und Jugendlichen Räume zur selbständigen Aneignung und Gestaltung anbietet. Dabei ist zu beachten, dass Kinder und Jugendliche immer Mädchen und Jungen sind.

Mit der Reihenfolge der Punkte ist keine Rangfolge verbunden.

  1. Offene Kinder- und Jugendarbeit ist ein kinder- und jugenddominierter Ort in der Gesellschaft und gibt Impulse zur Lebensgestaltung.
  2. Offene Kinder- und Jugendarbeit ermöglicht und fördert aktive Beteiligung.
  3. Offene Kinder- und Jugendarbeit vermittelt alltagsnah die Werte einer demokratischen Gesellschaft und bietet Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit diesen.
  4. Offene Kinder- und Jugendarbeit entwickelt und fördert Eigenverantwortung und gesellschaftliche Mitverantwortung.
  5. Offene Kinder- und Jugendarbeit mischt sich im Interesse von Kindern und Jugendlichen in die Gestaltung der Gesellschaft ein.
  6. Offene Kinder- und Jugendarbeit vermittelt als eigenständige Bildungsinstanz soziale und kulturelle Schlüsselqualifikationen.
  7. Offene Kinder- und Jugendarbeit als niederschwelliges Angebot ist bedürfnisorientiert und wirkt kompensatorisch.
  8. Offene Kinder- und Jugendarbeit berücksichtigt die unterschiedlichen Interessen und Lebenslagen von Jungen und Mädchen und arbeitet geschlechterdifferenziert.
  9. Offene Kinder- und Jugendarbeit fördert ein positives Lebensgefühl.


Ziele, Gewährleistungen und Mindestanforderungen in der Schulsozialarbeit




(Unterstützt durch das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg und durch die Stadt Freiburg.)

Seit Mai 2012 sind wir Träger der neu eingerichteten Schulsozialarbeit in der Tunbergschule Opfingen, seit dem Schuljahr 2017/18 auch an der Lindenbergschule Munzingen, der Markgrafenschule Tiengen und der Hofackerschule Waltershofen.

Die Aufgaben der Schulsozialarbeit sind gem. KVJS:  

  • Einzelhilfe und Beratung in individuellen Problemlagen/Problemsituationen 

       > Sozialpädagogische Begleitung 
       > Krisenintervention 
       > Beratung von und mit Lehrern_innen 

  •  Zusammenarbeit mit den Eltern/Personensorgeberechtigten (PSB) 

       > (präventive) Sozialpädagogische Gruppenarbeit, Arbeit mit Schulklassen 
       und Projekte 
       > Innerschulische und außerschulische Vernetzung und Gemeinwesenarbeit 
       > Kooperation mit der Schulleitung 
       > Mitwirkung in schulischen Gremien 
       > Kooperation mit den relevanten Institutionen im Sozialraum 

  • Offene Angebote für alle Schüler_innen 


Weiteres ist geregelt durch:

  • Grundsätze des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg zur Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen vom 25.05.2020
  • Qualitätsstandards der Schulsozialarbeit in Freiburg, Stadt Freiburg im Breisgau, Amt für Kinder-, Jugend und Familie

rechtliche Grundlagen

Unsere Angebote finden auf der Grundlage von gesetzlichen Vorgaben statt, die sie hier einsehen können: